Steuerberater üben einen freien Beruf aus! Das Steuerberatungsgesetz sowie die praktische Übung bestimmen den Inhalt der Tätigkeit des Steuerberaters.
Die beruflichen Aufgaben des Steuerberaters werden in den §§ 32 und 33 des Steuerberatungsgesetzes festgelegt. Demnach leistet ein Steuerberater „geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach den Vorschriften des Gesetzes“.
Eine nähere Bestimmung verdeutlicht den Inhalt dieser „geschäftsmäßigen Hilfe“.