Harri Uthke Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihr Steuerberater mit langjähriger Erfahrung

Harri Uthke Steuerberatungsgesellschaft mbH in Berlin-Lankwitz

Der Steuerberater hat im Rahmen seines Auftrages

  • seinen Auftraggeber zu beraten, wobei Steuerberatung und Betriebswirtschaftsberatung zusammen gehören,
  • bei der Bearbeitung seiner Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten,
  • ihn zu vertreten, vor Finanzbehörden und Finanzgerichten, in Steuerstrafsachen und Bußgeldsachen wegen Steuerordnungswidrigkeiten und vor Verwaltungsgerichten,
  • für ihn Prüfungen vorzunehmen. Dabei prüft der Steuerberater die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, soweit diese vom Auftraggeber oder Dritten erstellt wurden. Ebenso kann der Steuerberater gewisse gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vornehmen und Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften erteilen.

Leistungsspektrum eines Steuerberaters

Steuerberater üben einen freien Beruf aus! Das Steuerberatungsgesetz sowie die praktische Übung bestimmen den Inhalt der Tätigkeit des Steuerberaters.

Die beruflichen Aufgaben des Steuerberaters werden in den §§ 32 und 33 des Steuerberatungsgesetzes festgelegt. Demnach leistet ein Steuerberater „geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach den Vorschriften des Gesetzes“.

Eine nähere Bestimmung verdeutlicht den Inhalt dieser „geschäftsmäßigen Hilfe“.